Folgende Personengruppen können weiterhin einen kostenlosen AntigenTest bzw. einen AntigenTest mit einer Selbstbeteiligung von 3 Euro in Anspruch nehmen:
4a Absatz 1 Nr. 1 TestV: Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
4a Absatz 1 Nr. 2 TestV: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
4a Absatz 1 Nr. 3 TestV: Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
4a Absatz 1 Nr. 4 TestV: Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolierung erforderlich ist – „Freitesten“ (positiver PoC oder PCR-Test liegt vor)
4a Absatz 1 Nr. 5 TestV: Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4
Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
4a Absatz 1 Nr. 6 TestV: Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt,
eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder
zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder
aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an CO- VID-19 zu erkranken
Die Eigenbeteiligung i. H. v. 3,00 Euro wird entrichtet (siehe § 4a Abs. 2 TestV)
4a Absatz 1 Nr. 7 TestV: Personen, die durch die Corona-War-App des Robert-Koch-Institutes eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben
Die Eigenbeteiligung i. H. v. 3,00 Euro wird entrichtet (siehe § 4a Abs. 2 TestV)
4 Absatz 1 Nr. 8 TestV: Leistungsberechtigte, die ihm Rahmen eines Persönlichen Budgets nach §29 des Neunten Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind
4a Absatz 1 Nr. 9 TestV: Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
4a Absatz 1 Nr. 10 TestV: Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben
Sollten Sie zu keiner dieser Personengruppen gehören müssen Sie nach der Testverordnung für ihren AntigenTest selbst aufkommen!