Antigen – und PCR – Tests 

Corona Testzentrum bei der physioAesthetuc GmbH in Ludwigsburg

Eine Infektion mit dem Corona – Virus ist alles andere als angenehm. Die Symptome sind facettenreich und leider in ihrer Schwere nicht vorhersehbar.

Da sollte die Antigen – und vor allem die PCR – Testung, gerade für unsere Kinder die immer mehr betroffen sind, so angenehm wie möglich gestaltet werden. Daher nehmen wir bei der physioAesthetic uns die Zeit, bitte nur mit Termin, um nicht nur eine schnelle Testung vorzunehmen. Ein kurzes Gespräch, Informationen über Quarantänesituation oder das weitere Vorgehen bei einer Infektion oder einfach nur ein Lächeln kann hier Wunder wirken. 

Benötigen Sie einen Test und wollen nicht kurz durch ein Pavillon geschleust werden? Dann kommen Sie zu uns, bitte mit kurzer Anmeldung unter 

07141-9735098

Folgende Personengruppen können weiterhin einen kostenlosen AntigenTest bzw. einen AntigenTest mit einer Selbstbeteiligung von 3 Euro in Anspruch nehmen:

4a Absatz 1 Nr. 1 TestV: Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag

4a Absatz 1 Nr. 2 TestV: Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester

4a Absatz 1 Nr. 3 TestV: Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen

4a Absatz 1 Nr. 4 TestV: Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Isolierung erforderlich ist – „Freitesten“ (positiver PoC oder PCR-Test liegt vor)

4a Absatz 1 Nr. 5 TestV: Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4
Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungskliniken, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

4a Absatz 1 Nr. 6 TestV: Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt,

eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder

zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder

aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an CO- VID-19 zu erkranken

Die Eigenbeteiligung i. H. v. 3,00 Euro wird entrichtet (siehe § 4a Abs. 2 TestV)

 

4a Absatz 1 Nr. 7 TestV: Personen, die durch die Corona-War-App des Robert-Koch-Institutes eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten haben

Die Eigenbeteiligung i. H. v. 3,00 Euro wird entrichtet (siehe § 4a Abs. 2 TestV)

 

4 Absatz 1 Nr. 8 TestV: Leistungsberechtigte, die ihm Rahmen eines Persönlichen Budgets nach §29 des Neunten Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind

4a Absatz 1 Nr. 9 TestV: Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch

4a Absatz 1 Nr. 10 TestV: Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben

 

Sollten Sie zu keiner dieser Personengruppen gehören müssen Sie nach der Testverordnung für ihren AntigenTest selbst aufkommen!