Gesetzgeber spricht FFP2-PFLICHT in medizinischen Einrichtungen aus

By 3. Mai 2021März 8th, 2023News

Hier eine äußerst wichtige Nachricht an all unsere Kunden: Der Gesetzgeber verpflichtet sowohl alle Therapeuten und Mitarbeiter als auch alle Kunden physiotherapeutischer Praxen ab sofort FFp2-Masken zu tragen. Daher müssen wir darauf bestehen, dass Sie unsere Räumlichkeiten ausschließlich mit einer FFP2-Maske betreten dürfen! Sollten Sie keine Maske zur Hand haben stellen wir Ihnen gerne eine Maske, für ein geringes Entgeld welches an das Stuttgarter Kinderhospiz gespendet wird, zur Verfügung! Bleiben Sie gesund!    Ihr Team der physioAesthetic – Praxis für Physiotherapie und Osteopathie in Ludwigsburg

Christopher Schäuble

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